ERBRECHT & TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG


Wir beraten und vertreten Sie kompetent und umfassend in allen Fragen des Erbrechts, insbesondere auch im Vorfeld geplanter Vermögensübertragungen zu Lebzeiten.
Ferner stehen wir Ihnen auch gern bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.

BERATUNG UND VERTRETUNG IM ERBRECHT

In unserem Fachgebiet Erbrecht bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Erbverträge
  • Testamente
  • Vermächtnisse und sonstige Verfügungen von Todes wegen
  • Erbengemeinschaften

Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Um Streitigkeiten bei der Umsetzung des letzten Willens zu vermeiden, macht es Sinn, bereits bei Erstellung des Testaments einen zertifizierten Testamentsvollstrecker, der sein Handwerk versteht, zu benennen.

Hierfür steht Ihnen gerne Frau Rechtsanwältin sowie auch zertifizierte Testamentsvollstreckerin Sabine Hufschmidt zur Verfügung. Für die doch sehr oft als unangenehm empfundene Auseinandersetzung mit schwerwiegenden Entscheidungen bietet unsere Kanzlei Ihnen in Berlin Schöneberg eine angenehme Atmosphäre.

Als Testamentsvollstreckerin wird Frau Sabine Hufschmidt die Kontrolle über die Verteilung des Erbes übertragen, damit ein Missbrauch durch die Erben verhindert wird. Hierdurch können unliebsame Regelungen und Auseinandersetzungen vermieden oder abgemildert werden.
Vor der Einsetzung von Laien als Testamentsvollstrecker ist schon deshalb zu warnen, da sich diese nicht selten in einem Interessenskonflikt befinden. Darüber hinaus ist die tatsächliche Vollstreckung des Testaments umfangreich und feste gesetzliche Regelungen geknüpft, die ein Laie schwerlich kennen kann.